Bornholm

Zwischen Schwedens Südspitze und der Küste Westpommerns liegt das dänische Bornholm und birgt neben nordischer Entspannung so manch knallrote Delikatesse

Bornholm

Bornholm bietet zum Beispiel Dänemarks größten Wasserfall, kulinarische Köstlichkeiten wie Hummer. Hummer? Aus der Ostsee? Wir haben ihn probiert

Frisch serviert

Hans-Joachim Frost betreibt auf Bornholm die legendäre Hummerhytte. Mehr lesen Sie in unserer Printausgabe.

Hafenlotse

Vom Kapitän zum Hafenlotsen. Was Weltenbummler Marcus Jünger schon so alles erlebt hat und warum er schließlich in Hamburg vor Anker ging

Naturverbunden

Schon als Kind lehrte sie Marder das Fürchten. Warum sie so naturverbunden ist und wie sie das Jagdfieber gepackt hat, verrät Jung-Jägerin Annette van Karp bei uns

Nordeutschlands Schnaps

Helbings Hamburger Kümmel und der Sulinger Bullenschluck sind in der gehobenen Gastronomie längst angekommen. Mehr haben wir in unserer Printausgabe für sie herausgefunden

Erfolgreiche Zutaten

Das Leben von Oswaldo Ferilli vom „Silo 16“ bietet alles, was eine gute italienische Geschichte braucht: einen Jugendtraum, viel Sehnsucht und etwas Amore für die Würze. Die ganze Geschichte lesen sie bei uns.

Genuss zu gewinnen

Lust auf fangfrischen Fisch? Mit etwas Glück servieren Nicola und Michael Ränsch Ihnen im Restaurant Seepferdchen am Hamburger Hafen bald ein maritimes Menü auf unsere Kosten.

Asiatisch

Euro-asiatische Küche und bekannte Gesichter aus der Gastro-Szene. Das gibt’s im neuen Restaurant Margeaux im Harburger Binnenhafen und in unserem Magazin.

Blick auf die Elbe

Noch bis Mitte März herrscht hoch über den Dächern Hamburgs zünftige Almütten-Stimmung auf dem Blankeneser Süllberg.Danach kann man die ausgezeichnete Sterneküche unterm freien Sternenhimmel hoch über der Elbe genießen

Jörn Sommer in der Heide

Als er noch Bayern am Tegernsee kochte, kannte er von Hamburg lediglich den Elbtunnel. Doch kurz dann zog es auch Jörn Sommer an die Elbe

Warum heißt

... ein Schäferstündchen Schäferstündchen und nicht etwa Bäckerstündchen oder Lehrerstündchen? Wir haben die Antwort.

Im Farbrausch

Wie Thomas Behrens mit seinen Kugelschreiber- zeichungen, in Hamburg als Künstler bekannt wurde

Abgetaucht

Hübsche Bluse und nettes Lächeln war einmal! Was außer akrobatischem Geschick und einem langem Atem für das perfekte Foto von heute noch erforderlich ist, lesen Sie in der neuen Ausgabe von XELLO

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Tauschen im Internet
NACHGEFRAGT

Die Krux mit den Filesharing-Systemen - eine Abmahnwelle geht durch Deutschland

von Rechtsanwalt Dr. Eberhardt Frohnecke

Filesharing-Systeme, oft auch als Tauschbörsen bezeichnet, sind ein Umschlagplatz für Daten im Internet. Nutzer bieten sich in diesen Systemen gegenseitig Inhalte zum Kopieren an. Es handelt sich dabei tatsächlich um ein Kopiernetzwerk. Im Internet findet man diverse Filesharing-Programme, wie zum Beispiel „bareshare“, „morpheus“ und andere. Diese basieren auf einem so genannten „Gnutella-Protokoll“. Mit Hilfe dessen sind alle teilnehmenden Rechner gleichzeitig Anbieter und Nachfrager dieser Art von Tauschbörse und miteinander verbunden.  Auf dieser Basis sind Internet-Nutzer häufig dazu verleitet, sich Musiktitel zum Beispiel auf ihre MP3-Player herunterzuladen. Wenn Musikaufnahmen ohne Einwilligung der Rechteinhaber, also der Komponisten, Künstler oder Tonträgerhersteller im Internet angeboten werden, so kann dies eine Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten darstellen. Eine in Hamburg ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertritt solche Tonträgerhersteller und spürt mithilfe der Staatsanwaltschaft die IP-Adressen der Nutzer auf, die sich solche Musiktitel heruntergeladen haben.
Neben der Abmahnung wird häufig eine Forderung von mehreren tausend Euro gegen den Nutzer ausgesprochen. Bei rechtzeitiger Zuhilfenahme anwaltlichen Rats kann dem aber weitestgehend erfolgreich entgegen gewirkt werden. Das Landgericht München I hat am 12. März 2008 entschieden, dass im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Filesharing der Musik-/Filmindustrie keine Akteneinsicht zu gewähren sei. Dies stehe dem überwiegenden, schutzwürdigen Interesse der beschuldigten Person entgegen. Eine bestimmte IP-Adresse könne zwar einer bestimmten Person zugeordnet werden. Daraus folge aber noch lange nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen habe.

Diese Auffassung wurde zuvor in einem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 30. November 2007 ebenso vertreten. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 20. Dezember 2007 diese Auffassung dargelegt. Denn es ist dadurch nicht nachgewiesen, dass der Anschluss von zum Beispiel Familienmitgliedern oder technisch versierten Nachbarn des Anschlussinhabers zu solchen Rechtsverletzungen missbraucht worden sei. Hieraus folgt, dass die Kostenerstattungs- und Schadenersatzansprüche, die mit dieser Abmahnung geltend gemacht werden, möglicherweise nicht berechtigt sind. In einem solchen Fall fehlt es an der so genannten Störerhaftung des Anschlussinhabers.

Wichtig ist, dass im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nicht ohne anwaltlichen Rat Angaben gemacht werden. Insoweit sollte sofort nach Kenntnis eines Ermittlungsverfahrens in dieser Angelegenheit oder nach Zugang einer solchen Abmahnung anwaltlicher Rat eingeholt werden. Dies ist bereits deswegen ratsam, weil mit dem Täternachweis auch eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung droht.

www.frohnecke.de

 

 

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